Entlastungsleistungen – Ines Schneider

Alltagsunterstützung mit Herz

Zuverlässig, wertschätzend und nah: Wir unterstützen Pflegebedürftige im Alltag und schaffen Freiräume für Angehörige.

Entlastungsservice Ines Schneider
Unsere Unterstützung

Praktische Hilfe für mehr Lebensqualität

Sie wählen die Unterstützung, die zu Ihrem Alltag passt. Wir stimmen Umfang und Termine persönlich mit Ihnen ab.

Haushaltsnahe Hilfe

Unterstützung beim Putzen, Einkaufen, Waschen oder Kochen.

Alltagsbegleitung

Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder Freizeitaktivitäten.

Fahrdienste

Sichere Fahrten zum Friseur, Café, Theater oder zu Freunden.

Gesellschaft & Betreuung

Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten für soziale Kontakte.

Entlastung für Angehörige

Verlässliche Betreuung, damit Angehörige Zeit für sich gewinnen.

Demenzbetreuung

Einfühlsame und strukturierte Unterstützung im vertrauten Alltag.

Abrechnung

So kann der Entlastungsbetrag genutzt werden

Anspruch klären

Ab Pflegegrad 1 kann grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen.

Unterstützung auswählen

Gemeinsam legen wir fest, welche anerkannte Alltagshilfe Sie benötigen.

Leistung erhalten

Wir vereinbaren Termine flexibel und erbringen die abgestimmte Unterstützung.

Abrechnung abstimmen

Je nach Voraussetzungen kann eine Abrechnung mit der Pflegekasse möglich sein. Wir unterstützen bei den Formalitäten.

Hinweis: Nicht ausgeschöpfte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden. Bitte lassen Sie Ihren persönlichen Anspruch von Ihrer Pflegekasse bestätigen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wie schnell kann die Unterstützung beginnen?

Das hängt von gewünschtem Umfang und freien Terminen ab. Wir versuchen, flexibel auf Ihre Situation zu reagieren.

Kommen möglichst dieselben Mitarbeitenden?

Für Vertrauen und Verlässlichkeit bemühen wir uns um feste Bezugspersonen.

Wie viele Stunden kann ich buchen?

Häufigkeit und Dauer werden individuell nach Bedarf, Verfügbarkeit und möglichem Leistungsbudget vereinbart.

Was kostet die Unterstützung?

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Alternativ informieren wir Sie über mögliche Privatpreise.

Persönlich beraten lassen

Schreiben Sie uns – wir beantworten Ihre Fragen zu Unterstützung und Abrechnung.

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